Ferienwohnung Wutachtal Bäume und Haus

Ferienwohnung Wutachtal

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der Ferienwohnung Wutachtal durch Elfriede Wagner (im Folgenden „Vermieterin“ genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der
Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter https://fewo-wutachtal.de/wp-content/uploads/2019/09/AGB_Fewo_Wutachtal.pdf zum Download zur Verfügung.

Details und die vollständige Ausstattung der Ferienwohnung entsprechen den Angaben der Internetseite: https://fewo-wutachtal.de.

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung Wutachtal mit der Vermieterin, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt erst wirksam zustande, wenn die schriftliche Buchungsbestätigung durch die Vermieterin erfolgt. Das Vertragsverhältnis gilt als nicht zustande gekommen, wenn die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird. Auf die Ausführungen in Ziffer 2 wird hingewiesen.

2. Zahlung des Vertragspreises

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Der Restbetrag wird bei der Anreise in bar erhoben, oder kann vorab überwiesen werden.

3. Beginn und Ende des Mietverhältnisses

Die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung am Anreisetag ab 17.00 Uhr zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr zurückzugeben.

4. Wohnungsabnahme vor Abreise

Der Vermieterin oder deren Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle zu.
Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

5. Schlüssel

Dem/den Mieter/n ist/sind am Anreisetag der/die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige
Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis der Vermieterin. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für diesen Fall werden 8 €/Person und Nacht nacherhoben.

7. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist in Absprache mit der Vermieterin erlaubt.

8. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist die Vermieterin zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt der Vermieterin bzw. durch von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet die Vermieterin ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.

9. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber der Vermieterin insoweit zu entrichten, als die Ferienwohnung, trotz sofortiger Freischaltung des Belegungsplans auf der Homepage und bei allen vertretenen Portalen, im gebuchten Zeitraum nicht wieder vermietet werden kann:

Bis 3 Monate vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bis 1 Monat vor Mietbeginn 40 %, bis 1 Woche vor Mietbeginn 70 % und in der letzten Woche vor Mietbeginn 90 % vom gesamten Mietpreis. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin in Textform.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die der Vermieterin anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird die Vermieterin eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

10. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht bzw. Landgericht in Waldshut zuständig.
Dies gilt jedoch nur für Verträge mit Unternehmern.